Bei Sanierungen sind eine gute Kommunikation und ein regelmässiger Dialog mit den Mietenden vor und während der Bauarbeiten zentral. Die Fondsleitung Immofonds Asset Management AG organisierte deshalb im Zusammenhang mit anstehenden Sanierungen in Zürich und in Aarau Mieteranlässe.
Einer dieser Anlässe fand Anfang September 2026 in Zürich zu den geplanten baulichen Massnahmen an der Nansenstrasse 4 statt. Dabei wurden die Mietenden über den aktuellen Projektstand sowie den detaillierten Ablauf der Sanierung informiert. Der Baustart bei dieser Liegenschaft des IMMOFONDS ist für das zweite Quartal 2027 geplant. Die Organisatoren dieses Anlasses zeigten auf, mit welchen Einschränkungen und Belastungen während den entsprechenden Bauphasen zu rechnen ist.
Bereits an einer ersten Veranstaltung im November 2025 – also rund eineinhalb Jahre vor dem geplanten Beginn der Sanierung – wurden die Mietenden erstmals umfassend über das Projekt orientiert. Gleichzeitig informierten damals die Eigentümerschaft, das Projektteam und die Liegenschaftsverwaltung gemeinsam über den ungefähren Mietzins nach der Sanierung und präsentierte auch den künftigen Grundriss.
Grundsätzlich finden die Arbeiten im bewohnten Zustand statt, sodass ein Teil der Mieterschaft in ihren Wohnungen bleiben kann. Während der ganzen Bauarbeiten begleitet ein auf Sanierungen spezialisiertes Team der Liegenschaftsverwaltung die Mietenden. Wer sich dennoch für einen Umzug entscheidet, wird aktiv und persönlich betreut und bei der Suche nach einer neuen Wohnung unterstützt. Den Mietenden wird auf Wunsch eine verkürzte Kündigungsfrist von einem Monat gewährt.
Beim Projekt an der Nansenstrasse in Zürich sind unter anderem folgende Massnahmen geplant: Innensanierung des Bestandes, Grundrissanpassungen für mehr Wohnkomfort, Balkonanbauten, Sanierung und energetische Ertüchtigung der Strassenfassade, Ersatz der Nasszellen. Zudem wird das Dachgeschoss mit einem Holzbau ausgebaut. Durch die Aufstockung und Sanierung entstehen zusätzliche Wohnungen und die bestehenden Wohnungen werden modernen Wohnbedürfnissen angepasst. Dabei bleibt der Grossteil der Bausubstanz erhalten.
Die Fondsleitung legt bei ihren Projekten grossen Wert auf eine transparente und umfassende Kommunikation mit den Mietenden und wendet dabei anspruchsvolle Kriterien im Sinne eines intern erarbeiteten Leitfadens an.
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Als grosses Unternehmen gilt ein Unternehmen, das zwei der folgenden Grössen überschreitet: i) Bilanzsumme von 20 Millionen Schweizer Franken; ii) Umsatzerlös von 40 Millionen Schweizer Franken; iii) Eigenkapital von 2 Millionen Schweizer Franken. Eine professionelle Tresorerie liegt vor, wenn innerhalb oder ausserhalb des Unternehmens oder der privaten Anlagestruktur auf Dauer eine fachlich ausgewiesene, im Finanzbereich erfahrene Person mit der Bewirtschaftung der Finanzmittel betraut ist. Vermögende Privatkunden und für diese errichtete private Anlagestrukturen können erklären, dass sie als professionelle Kunden gelten wollen, wenn sie glaubhaft erklären, dass sie i) aufgrund der persönlichen Ausbildung und der beruflichen Erfahrung im Finanzsektor über die Kenntnisse verfügen, die notwendig sind, um die Risiken der Anlagen zu verstehen und über ein Vermögen von mindestens 0.5 Millionen Schweizer Franken verfügen; oder ii) über ein Vermögen von mindestens 2 Millionen Schweizer Franken verfügen.
Als qualifizierte Anleger im Sinne von Art. 10 Abs. 3ter KAG i.V.m. Art. 6a der Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen gelten Privatkunden, für die ein Finanzintermediär nach Art. 4 Abs. 3 lit. a FIDLEG oder ein ausländischer Finanzintermediär, der einer gleichwertigen prudenziellen Aufsicht untersteht, im Rahmen eines auf Dauer angelegten Vermögensverwaltungs- oder Anlageberatungsverhältnisses Vermögensverwaltungs- oder Anlageberatungsdienstleistungen im Sinne von Art. 3 lit. c Ziff. 3 und 4 FIDLEG erbringt, sofern sie nicht erklärt haben, nicht als solche gelten zu wollen.
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